Spenden Steuerlich Geltend Machen in Deutschland
Viele von uns möchten Gutes tun und gemeinnützige Organisationen unterstützen – sei es durch regelmäßige Spenden oder Einmalbeträge. Das Gute daran: Wir können unsere Spenden in Deutschland steuerlich geltend machen und so eine finanzielle Entlastung erhalten. Aber wie funktioniert das genau? Welche Spenden sind absetzbar, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel zeigen wir euch, wie ihr eure Spenden optimal in der Steuererklärung nutzt und welche häufigen Fehler ihr vermeiden solltet.
Welche Spenden Sind Steuerlich Absetzbar
Nicht jede finanzielle Zuwendung ist automatisch steuerlich absetzbar. Wir müssen verstehen, welche Spenden das Finanzamt anerkennt und welche nicht.
Steuererleichterungen gibt es grundsätzlich für Spenden an gemeinnützige Organisationen. Das sind Vereine, Stiftungen, Kirchen und andere Institutionen, die offiziell als gemeinnützig anerkannt sind. Diese Organisationen erhalten von der zuständigen Behörde einen Freistellungsbescheid oder sind in das Vereinsregister eingetragen.
Was ist absetzbar:
- Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
- Sachspenden (Möbel, Kleidung, Bücher) mit Nachweis
- Spenden für politische Zwecke (mit Limits)
- Spenden zur Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur
- Spenden für humanitäre Hilfe und Katastrophenhilfe
- Zuschüsse an Schulen und Universitäten
Was ist nicht absetzbar:
- Private Spenden an Privatpersonen
- Zahlungen für Gegenleistungen (z.B. Konzerttickets kaufen ist kein Sponsoring)
- Spenden an Organisationen ohne Gemeinnützigkeitsstatus
- Bußgelder oder private Schuldenregelungen
Fördernde Mitgliedschaften und Sponsoring
Hier wird es für viele von uns verwirrend: Wir zahlen für Mitgliedschaften in Vereinen oder unterstützen Veranstaltungen finanziell. Aber: Mitgliedsbeiträge sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, wenn wir dafür eine Gegenleistung erhalten – etwa Zutritt zu Veranstaltungen oder Nutzungsrechte.
Anders verhält es sich, wenn der Verein den Beitrag aufteilt. Beispiel: Wir zahlen 100 Euro pro Jahr Mitgliedsbeitrag, davon sind 30 Euro fördernde Mitgliedschaft. Diese 30 Euro können als Spende behandelt werden, wenn der Verein dies schriftlich bestätigt. Sponsoring funktioniert ähnlich – die Gegenleistung (z.B. Werbeplatzierung) mindert den absetzbaren Betrag.
Wichtig ist die schriftliche Aufteilung durch die Organisation. Ohne diese Dokumentation erkennt das Finanzamt keine Spende an.
Anforderungen für Die Steuerliche Anerkennung
Damit wir unsere Spenden überhaupt steuerlich geltend machen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Finanzamt ist hier streng und akzeptiert keine Ausnahmen ohne Nachweis.
Die erste und wichtigste Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit des Empfängers. Wir müssen vor der Spende überprüfen, ob die Organisation wirklich gemeinnützig ist. Das können wir tun über:
- Die Webseite der Organisation selbst (oft gibt es dort eine Meldung zum Status)
- Das Transparenzportal des jeweiligen Bundeslandes
- Das Finanzamt des Ortes, an dem die Organisation sitzt
- Beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) nachfragen
Wir sollten dies vor der Spende überprüfen, da wir sonst im schlimmsten Fall eine unfreiwillige Spende tätigen, die wir nicht absetzen können.
Spendenbescheinigung und Dokumentation
Hier greift der zweite kritische Punkt: Wir benötigen eine schriftliche Spendenbescheinigung. Das Finanzamt akzeptiert Überweisungsbelege allein nicht, auch wenn der Empfänger gemeinnützig ist.
Was die Spendenbescheinigung enthalten muss:
| Name und Adresse des Spenders | Vollständige Angaben erforderlich |
| Name der Organisation | Offizielle, registrierte Bezeichnung |
| Spendenbetrag | Genaue Summe in Euro |
| Datum der Spende | Konkreter Tag oder Zeitraum |
| Bestätigung der Gemeinnützigkeit | Oft mit Steuernummer der Organisation |
| Unterschrift und Stempel | Von der Organisation unterzeichnet |
Wir sollten die Spendenbescheinigung einfordern – jede seriöse gemeinnützige Organisation stellt sie aus. Für kleine Spenden bis 200 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen Überweisungsbelege ausreichen, aber nur, wenn der Name der Organisation und der Zweck klar erkennbar sind.
Wichtig: Wir müssen die Spendenbescheinigungen aufbewahren. Das Finanzamt kann diese bei Kontrollen anfordern, und ohne Nachweis wird die Spende nicht anerkannt.
So Machen Sie Spenden in Der Steuererklärung Geltend
Nachdem wir unsere Spendenbescheinigungen gesammelt haben, geht es an die praktische Umsetzung in der Steuererklärung.
Wir tragen unsere Spenden im Formular “Anlage Sonderausgaben” oder “Anlage Außergewöhnliche Belastungen” ein, je nachdem, ob es sich um freiwillige Spenden handelt oder um Aufwendungen, die wir von uns verlangen mussten. Die meisten normalen Spenden fallen unter Sonderausgaben.
Bei der Nutzung von Steuersoftware (wie ELSTER oder kommerzielle Programme wie Taxman oder Steuermachen) könnt ihr eure Spenden einfach eingeben – das Programm ordnet sie automatisch korrekt ein. Der Betrag wird dann von unserem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerschuld reduziert.
Praktisches Beispiel:
Wir haben ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro und spenden 1.200 Euro an gemeinnützige Organisationen. Unser steuerpflichtiges Einkommen reduziert sich auf 48.800 Euro. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent sparen wir dadurch 360 Euro Steuern.
Wir können Spenden von folgenden Arten kombinieren und alle zusammen in der Steuererklärung eintragen: Geldspenden, Sachspenden, Mitgliedsbeiträge (sofern aufgeteilt dokumentiert), Arbeitgeber-Spendenzuschüsse und Spenden für politische Zwecke. Wichtig ist nur, dass wir alle Belege sammeln und bei Bedarf vorlegen können.
Grenzen und Höchstbeträge
Das deutsche Steuersystem erlaubt nicht unbegrenztes Spenden-Absetzen. Wir müssen bestimmte Obergrenzen beachten.
Für normale Spenden an gemeinnützige Organisationen gilt eine Obergrenze von 20 Prozent unseres Gesamtbetrags der Einkünfte – oder insgesamt 40 Prozent unseres Gesamtbetrags der Einkünfte, wenn wir Spenden für besondere Ziele (Kirchensteuer, politische Zwecke, wissenschaftliche Forschung) tätigen.
Selbstverständlich müssen wir diese Grenzen auch praktisch bedenken: Wenn unser Einkommen 50.000 Euro beträgt, können wir maximal 10.000 Euro (20 %) als normale Spenden absetzen. Alles darüber hinaus verfällt – wir können es nicht in das nächste Jahr übertragen.
Wichtige Grenzwerte auf einen Blick:
- Allgemeine Spenden: max. 20 % der Gesamteinkünfte
- Spenden zu besonderem Zweck: max. 40 % der Gesamteinkünfte
- Kleine Spenden ohne Bescheinigung: bis 200 Euro (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Sachspenden: müssen mit Nachweis dokumentiert werden
Wir sollten unsere Spendenplanung dementsprechend gestalten. Es hat keinen Sinn, extrem hohe Summen zu spenden, wenn wir diese sowieso nicht alle absetzen können.
Häufige Fehler Vermeiden
Wir sehen in der Praxis immer wieder die gleichen Fehler, die dazu führen, dass Spenden nicht anerkannt werden oder Strafzahlungen anfallen.
Fehler 1: Fehlende oder falsche Dokumentation
Der häufigste Fehler ist, dass Spendenbescheinigungen fehlen oder unvollständig sind. Wir spenden, erhalten eine Quittung, und meinen, damit sei es getan. Das Finanzamt akzeptiert das nicht. Immer die offizielle Spendenbescheinigung einfordern und aufbewahren.
Fehler 2: An nicht-gemeinnützige Organisationen spenden
Wir überprüfen nicht, ob die Empfängerorganisation wirklich gemeinnützig ist, und tätigen eine Spende, die sich später als nicht absetzbar herausstellt. Fünf Minuten Recherche können hier viel Ärger sparen.
Fehler 3: Mitgliedsbeiträge als Spenden deklarieren
Wenn wir für Mitgliedsbeiträge eine Gegenleistung erhalten, sind diese keine Spenden. Nur die aufgeteilten, als Spende dokumentierten Teile zählen. Wenn der Verein dies nicht schriftlich bestätigt, können wir nichts absetzen.
Fehler 4: Zu hohe Spendensummen geltend machen
Wir ignorieren die Prozentgrenzen und tragen mehr in die Steuererklärung ein, als wir absetzen dürfen. Das Finanzamt lehnt ab, und im schlimmsten Fall untersucht es die restliche Erklärung genauer.
Fehler 5: Belege nicht aufbewahren
Wir spenden über Jahre hinweg, werfen die Spendenbescheinigungen weg und können später nicht nachweisen, dass die Spenden getätigt wurden. Mindestens sechs Jahre aufbewahren – das ist die Aufbewahrungsfrist des Finanzamts.
Fehler 6: Sachspenden ohne Nachweis
Wir spenden Möbel oder Kleidung, ohne den Wert zu dokumentieren. Das Finanzamt erkennt solche Spenden nicht an, weil nicht nachgewiesen werden kann, wie wertvoll die Gegenstände waren. Immer ein Verzeichnis mit Beschreibung und geschätztem Wert führen.